Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kronos Design – Agentur für Web- und Grafikdesign
Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge


§ 1 Einzelaufträge und deren Durchführung, Termine

  1. Kronos Design (im Folgenden: „Auftragnehmerin“) steht ihren Kund:innen (im Folgenden: „Auftraggeber:in“) für die Ausführung von Einzelaufträgen zur Verfügung. Umfang, Liefertermine und Spezifikationen der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Einzelaufträgen. Die hier festgehaltenen Rahmenbedingungen gelten ergänzend, sofern im Einzelauftrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.

  2. Die Auftragnehmerin ist zur Annahme von Einzelaufträgen nicht verpflichtet.

  3. Die Auftraggeber:in stellt alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen hierdurch verschieben vereinbarte Termine entsprechend, mindestens jedoch um die Dauer der Verzögerung.

  4. Einzelaufträge müssen schriftlich (z. B. per E-Mail) erteilt werden. Die Auftragnehmerin beginnt nach Auftragseingang unverzüglich mit den Arbeiten.

  5. Werden vereinbarte Termine aufgrund mangelnder Mitwirkung der Auftraggeber:in nicht eingehalten, ist eine Terminverschiebung automatisch und ohne Haftung der Auftragnehmerin zulässig.

  6. Sollte die Auftragnehmerin erkennen, dass Termine oder Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden können, informiert sie die Auftraggeber:in unverzüglich.

  7. Bei einer Stornierung durch die Auftraggeber:in gilt folgende Vergütungsregelung:

    • bis 4 Wochen vor Projektstart: 25 % der vereinbarten Leistungen,

    • bis 2 Wochen vor Projektstart: 50 %,

    • nach Projektstart: 100 %.
      Als Projektstart gilt das Datum der schriftlichen Beauftragung (z. B. per E-Mail).


§ 2 Planungsphase, Kompatibilität

  1. Grundlage der Auftragsbearbeitung bilden von der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellte Corporate-Design-Vorgaben, Briefings oder Use-Cases.

  2. Werden keine Unterlagen bereitgestellt, gilt das bestehende Branding-Material als Grundlage.

  3. Arbeitsergebnisse werden auf gängigen Browsern (Firefox, Chrome, Safari, Edge, mobile Safari und Chrome – jeweils aktuelle Version zum Zeitpunkt des Releases) lauffähig umgesetzt.

  4. Abwärtskompatibilität (ältere Browser-Versionen) ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Einzelauftrag vereinbart wird.

  5. Maßstab für künftige Browser-Versionen (Aufwärtskompatibilität) ist die jeweils aktuelle Stable-Release-Version zum Zeitpunkt der Abnahme.


§ 3 Änderungsverlangen / Change-Requests

  1. Änderungen oder Erweiterungen können bis zur Lieferung angefragt werden. Diese werden umgesetzt, sofern zumutbar, und gesondert vergütet.

  2. Erhöhter Arbeitsaufwand durch unvorhersehbare Umstände, die nicht im Einflussbereich der Auftragnehmerin liegen, wird ebenfalls in Rechnung gestellt.

  3. Änderungen und Terminverschiebungen bedürfen der Schriftform.

  4. Vergütung von Mehraufwand erfolgt nach Vereinbarung oder gemäß Stundensatz/Tagessatz.


§ 4 Übergabe, Funktionsprüfung, Abnahme

  1. Nach Fertigstellung übergibt die Auftragnehmerin das finale Arbeitsergebnis entweder digital (per Datenträger, Download-Link oder Installation auf Servern).

  2. Mit Übergabe beginnt die 30-tägige Prüfungs- und Abnahmefrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen.

  3. Fehler sind innerhalb der Prüfungsfrist detailliert mitzuteilen (Fehlerbeschreibung, Screenshots, ggf. Protokolle).

  4. Abnahme bedeutet, dass die Arbeit in allen wesentlichen Punkten den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht.


§ 5 Testläufe, Fehlerbehebung

  1. Webdesign-Leistungen der Auftragnehmerin werden nicht in die produktive Systemumgebung integriert.

  2. Die Auftraggeber:in ist für ausreichende Tests und Freigaben in der eigenen Umgebung verantwortlich.

  3. Fehler, die auf Leistungen der Auftragnehmerin zurückzuführen sind, werden nach Meldung durch die Auftraggeber:in behoben.

  4. Für die Bearbeitung notwendige Unterlagen und Informationen stellt die Auftraggeber:in zeitnah bereit.


§ 6 Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter

  1. Mit Abnahme und vollständiger Vergütung überträgt die Auftragnehmerin der Auftraggeber:in die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen – soweit keine Rechte Dritter betroffen sind.

  2. Nicht umfasst sind Rechte an Software, Plugins oder Stock-Material (Bilder, Videos, Musik), die extern erworben und separat lizenziert werden müssen.

  3. Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, verwendetes Bild-/Video-/Audiomaterial eigenständig zu lizenzieren. Kronos Design übernimmt hierfür keine Haftung.

  4. Beide Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Rechteverletzungen geltend machen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Rechtsstrategie abgestimmt.


§ 7 Barrierefreiheit, Haftung

  1. Die Verantwortung für Barrierefreiheit liegt ausschließlich bei der Auftraggeber:in. Ansprüche Dritter hieraus gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.

  2. Ebenso ist die Auftraggeber:in verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (z. B. Datenschutz, Wettbewerbsrecht). Eine Haftung der Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.


§ 8 Urhebernennung & Eigenwerbung

  1. Kronos Design ist berechtigt, Arbeitsergebnisse und Auszüge daraus zeitlich und räumlich unbeschränkt zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu nutzen.

  2. Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, bei Veröffentlichungen die Urheberschaft von Kronos Design gemäß § 13 UrhG zu nennen.


§ 9 Gewährleistung

  1. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die Arbeitsergebnisse der im Einzelauftrag vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.

  2. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Auftragnehmerin durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, spätestens jedoch ab Veröffentlichung.


§ 10 Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelauftrag vereinbarten Konditionen.

  2. Zusätzliche Leistungen werden nach aktuellem Stundensatz/Tagessatz berechnet.

  3. Abgerechnet wird monatlich; Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.

  4. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.


§ 11 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen unbefristet geheim zu halten.

  2. Diese Pflicht gilt auch für Mitarbeiter:innen und Dritte, die im Rahmen des Projektes Einblick erhalten.

  3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Unterlagen an die jeweilige Eigentümerin zurückzugeben.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 19.09.2025